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Formelles und Honorar

So behandle ich Sie im Institut für energetische Medizin

Im Institut behandle ich Sie mit energetischen Techniken (Homöopathie, Andenmedizin, Emotionsarbeit). Die Auswirkungen einer Behandlung erfolgen in Ihnen zwar direkt, jedoch hat Ihre Behandlung einen Vorlauf und einen Nachgang. Hierzu ist Zeit ein unabdingbares Gut. Zeit die ich benötige, um Sie in Ihrer Vielfalt zu erfassen und um für Sie die passende Behandlung zu erstellen. Zeit die Sie und Ihre Lebenskraft benötigen, um diese Informationen in ihrem Leben und in Ihrem Körper zur Entfaltung bringen zu können. Meine Arbeit mit Ihnen erfolgt in Behandlungen, wo nur Sie und ich in einem geschützten Raum zusammenarbeiten. Über meine Arbeit mit Ihnen können Sie sich auch auf der Seite ‚Ihre Behandlung‘ im Detail informieren. Und für weitere Fragen zu einer Behandlung steht Ihnen das kostenlose Erstgespräch (Klick) mit mir zur Verfügung.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Für Sie ist es wichtig zu wissen, daß im Institut für energetische Medizin keine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erfolgen kann und auch wenn ich die Ausbildung der Homöopathie erfolgreich abgeschlossen habe, biete ich keine Abrechnung mit der GKV an. Homöopathische Behandlungen können jedoch prinzipiell mit privaten Krankenversicherungen (PKV) abgerechnet werden. Was die eine oder andere Krankenkasse in welcher Höhe erstattet vermag ich Ihnen bei der Vielfalt der Tarife und Versicherungen nicht zu erläutern. Ebenso bitte ich Sie zu verstehen, daß ich die Erstellung meiner Rechnung nicht an der Erstattung Ihrer Krankenkasse ausrichten kann und einer Rechnung unabhängig von dem Erstattungsverhalten ihrer Versicherung zu begleichen ist.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt die abrechenbaren Leistungen fest, die Ärzte in Rechnung stellen können. Gleichzeitig sieht sie in der Abrechnung hinsichtlich verschiedener Leistungen Beschränkungen vor. So sind bspw. bestimmte Leistungen nur zu einer bestimmten Anzahl pro Quartal, oder pro Halbjahr, andere wiederum nur getrennt an verschiedenen Behandlungsterminen abrechenbar. Ebenso gibt es zeitliche Beschränkungen, was zur Folge hat, daß ein Arzt-Patientengespräch einen gewissen Zeitrahmen nicht überschreiten darf. Weiter sieht die GOÄ nicht für alle von mir erbrachten Leistungen eine Gebührenziffer vor. Diese von den Krankenkassen mit den Ärztevertretungen festgelegten Gegebenheiten führen zu einer nur bedingten Anwendbarkeit der GOÄ auf meine Arbeit.  

Wie Sie nun verstehen kann die Art der Medizin mit einer intensiven Patientenzuwendung, der empathischen Gesprächsführung die ich mit Ihnen lebe in dem System der GOÄ nicht, oder nur teilweise abgebildet werden. Daher ist es nötig, daß ich ggf. Leistungen häufiger als durch die GOÄ vorgesehen in Rechnung stelle, um die Zeit, die ich mit Ihnen arbeite auch vergütet zu bekommen.

Das hat zum einen zur Folge, daß auch Kosten, die theoretisch durch die PKV erstattbar sind, möglicherweise nur zu einem Teil von der PKV übernommen werden können, weil ich Sie intensiver und häufiger behandle, als es die GOÄ mit ihrem Abrechnungsschlüsseln widerspiegelt. Andererseits führen die in der GOÄ festgelegten Reglungen dazu, daß ein wirtschaftliches Arbeiten für mich rein auf der Basis der GOÄ nicht möglich ist.

Mein Honorar liegt der im Jahre 1996 teilnovellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aus dem Jahr 1982 zugrunde, was gleichzeitig bedeutet, daß die GOÄ Gebühren des Preis- und Lebensniveaus von 1996 (!) zugrunde legt, ohne Teuerungsraten oder Inflation mit einzubeziehen. Das ist ein weiterer Grund warum eine wirtschaftliche Gestaltung des Instituts für energetische Medizin nach der GOÄ nicht möglich ist. Vermutlich ist das auch ein Grund, warum die GOÄ erlaubt, daß von dieser abgewichen werden kann, wenn zwischen Arzt und Patient, also mir und Ihnen, eine individuelle Vereinbarung getroffen wird.

Voraussetzung für eine Behandlung im Institut für energetische Medizin

Sie schließen mit mir daher einen Behandlungsvertrag, welcher eine Honorarvereinbarung beinhaltet, die mir erlaubt wirtschaftlich arbeiten zu können. Behandlungsvereinbarung und Honorarvertrag gehen Hand in Hand und kommen mit der Vereinbarung eines kostenpflichtigen Termins im Institut für energetische Medizin zustande. Das bedeutet Sie müssen dem Behandlungsvertrag und der Honorarvereinbarung zustimmen, damit durch mich eine Behandlung erfolgen kann.

Mein Honorar

Mein Honorar beträgt für:

  • Erstanamnesen 120,00 € pro Stunde
  • Folgekonsultationen 100,00 € pro Stunde

    Absage, Verspätung, Nicht-Erscheinen

    Bei einem vereinbarten Termin bitte ich Sie bei Verhinderung 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten wird dieser zu 75% in Rechnung gestellt. Bei Verspätung gilt als Grundlage für die Rechnungsstellung die vereinbarte Zeit. Sie können Termine unter hallo (at) in-em.com oder unter Telefon: +49 30 91 44 31 34 verschieben und absagen.

     

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    Sprechstunden

    Montag bis Freitag

    09:00-15:30 Uhr 
    Termine nach Vereinbarung

    Adresse

    Praxisräume des Instituts für energetische Medizin

    Brunnenstr. 147
    10115 Berlin
    Deutschland

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